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Bundesförderung BIK: 3,3 Milliarden für den Klimaschutz
28. August 2024
Die Förderung in den Bereichen CCS/CCU/CDR ist zunächst auf schwer vermeidbare Restemissionen beschränkt – auf Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung. Projekte in den vorgenannten Bereichen werden jeweils mit bis zu 30 Millionen Euro für Investitionsausgaben und mit bis zu 35 Millionen Euro für industrielle Forschungsprojekte gefördert.
- Mit ihren Fördermodulen für Emissionsreduktion sowie für CCS/CCU/CDR erkennt die Bundesregierung beide Pfade als gleichermaßen wichtige Stränge zur Erreichung der Klimaziele an. Die BIK stellt damit einen nächsten logischen Schritt zur Skalierung von CCS/CCU/CDR dar.
- Zugleich wirkt die BIK aber nur auf einen Bruchteil aller verfügbaren CDR-Methoden (konkret BECCS und DACCS). BECCS wird zudem weiter auf den Bereich thermische Abfallbehandlung eingeschränkt, was die so wichtige Förderung von Anlagen an bestehenden Biomasse-Heizkraftwerken ausschließt.
- Die Begrenzung von Einzelförderungen auf 30 bzw. 35 Mio. Euro ist für geplante Großprojekte nicht ausreichend. Sie wird den Preis für eine entnommene Tonne CO2 nur um etwa 10-20 Euro bei Großprojekten senken können. Angesichts einer absehbar zunächst kleinen Anzahl an Bewerbungen wären größere Fördersummen für einzelne Projekte notwendig.
Weitere Informationen zur BIK: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/