
500 Mio. € für CDR in Deutschland
28. November 2025
Durchbruch für CDR in Deutschland
Heute hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2026 verabschiedet – und damit wohl das bedeutendste politische Bekenntnis zur CO2-Entnahme (CDR) abgegeben, das wir bisher in Europa gesehen haben. Zum ersten Mal enthält der Haushalt spezifische Posten für negative Emissionen:
- 98 Mio. Euro zur Förderung von CDR-Projekten
- 11,5 Mio. Euro zum Ankauf von CO2-Entnahme-Zertifikaten
- 2 Mio. Euro für Projektträgerkosten.
- Plus 44,6 Millionen Euro zur Stärkung der Böden als langfristige Kohlenstoffsenken
Und das ist erst der Anfang: Darüber hinaus sind für die Folgejahre bis 2033 Verpflichtungsermächtigungen für Negativemissionen in Höhe von 320 Mio. Euro enthalten. Insgesamt sind das in den kommenden Jahren also fast 500 Millionen Euro für den Aufbau eines funktionierenden CDR-Marktes in Deutschland. Dies ist ein Meilenstein für die deutsch CDR-Branche. Dazu Stefan Schlosser, Geschäftsführer des Deutschen Verbands für negative Emissionen:
Rund 500 Millionen Euro für negative Emissionen sind ein deutliches Signal: In Deutschland gehen wir mit der CO2-Entnahme jetzt in die Umsetzung. Klimapolitisch erleben wir aktuell oft Stagnation oder gar Rückschritt. Um so wichtiger, dass wir mit negativen Emissionen jetzt nach vorne Richtung Zukunft gehen können. Wir als DVNE werden alles daran setzen, dass Deutschland diese Chance nutzt und bei der CO2-Entnahme zum inspirierenden Vorbild für andere Länder wird.
Wir, der DVNE, sind stolz darauf, zu diesem Fortschritt beigetragen zu haben. Uns ist aber auch klar, dass dies erst der Anfang ist. Die eigentliche Arbeit besteht nun darin, diese finanziellen Mittel in konkrete Projekte, in Skalierung von negativen Emissionen und damit in Klimaschutzwirkung umzusetzen.
Hintergrund: Was sind Verpflichtungsermächtigungen?
Der heute verabschiedete Bundeshaushalt enthält Verpflichtungsermächtigungen für Negativemissionen in Höhe von 320 Mio. Euro. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Ermächtigung des Parlaments an die Verwaltung, rechtlich bindende Verpflichtungen für Ausgaben einzugehen, die erst in künftigen Haushaltsjahren fällig werden.
Verpflichtungsermächtigungen werden für langfristige Projekte benötigt, da die rechtliche Bindung (beispielsweise durch einen Kaufvertrag) oft vor der tatsächlichen Auszahlung liegt. So wird die Finanzierung gesichert, auch wenn die Ausgaben erst in den Folgejahren anfallen.
- Zweck: Sie erlaubt die finanzielle Planung von langfristigen Projekten, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken.
- Mechanismus: Das Parlament bewilligt im Haushalt einen bestimmten Betrag als „Vorbelastung“ für zukünftige Ausgaben.
- Anwendungsbereich: Hauptsächlich für investive Maßnahmen wie Infrastrukturprojekte, aber auch für andere langfristige Ausgaben wie Mietverträge. Unterscheidet sich von normalen Ausgabeermächtigungen, die nur Ausgaben innerhalb des laufenden Haushaltsjahres betreffen.
Informationen zu den diversen Methoden zur CO2-Entnahme gibt es auf der Wissensplattform think-negative.org.
© Foto: Bundestag/Thomas Köhler/photothek